Rechtswissenschaft

Tonio Walter

Der Gesetzentwurf zur Beschneidung – Kritik und strafrechtliche Alternative

Rubrik: Gesetzgebung
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 67 () / Heft 22, S. 1110-1117 (8)

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Der Entwurf des Beschneidungsgesetzes, den die Bundesregierung am 10. 10. 2012 beschlossen hat, ist – neben weiteren Mängeln – verfassungswidrig, weil er Jungen allein aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt. Außerdem will er eine Diskussion beenden, die erst begonnen hat. Besser wäre es, nur das Strafrecht zu ändern, nur religiöse Motive zu berücksichtigen – und das Ganze zu befristen.
Personen

Tonio Walter Geboren 1971; Studium der Rechtswissenschaft in Bonn und Freiburg i. Br.; 1999 Promotion; 2004 Habilitation; seit 2006 Ordinarius mit einem Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Europäisches Strafrecht an der Universität Regensburg; 2013–15 Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaft; 2014–18 Stellvertretendes Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, seit 2013 im Zweiten Hauptamt Richter am Oberlandesgericht Nürnberg, seit 2019 am Bayerischen Obersten Landesgericht.