Rechtswissenschaft
Tonio Walter
Der Gesetzentwurf zur Beschneidung – Kritik und strafrechtliche Alternative
Jahrgang 67 (2012) / Heft 22, S. 1110-1117 (8)
Der Entwurf des Beschneidungsgesetzes, den die Bundesregierung am 10. 10. 2012 beschlossen hat, ist – neben weiteren Mängeln – verfassungswidrig, weil er Jungen allein aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt. Außerdem will er eine Diskussion beenden, die erst begonnen hat. Besser wäre es, nur das Strafrecht zu ändern, nur religiöse Motive zu berücksichtigen – und das Ganze zu befristen.